Änderungen bei den kostenlosen Corona Bürgertest ab 13.11.2021
Laut Testverordnung des Bundes haben asymptomatische Personen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigentests nach § 1 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2. Somit haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf mindestens 1 kostenlosen Bürgertest pro Woche. (Weitere Informationen)