Informationen zum PoC-Antigen-Test

Corona Testzentrum Dresden Striesen ist geschlossen

Informationen zur praktischen Umsetzung der PoC-Antigen-Tests nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes

Das Corona-Testzentrum Dresden-Striesen wurde vom Gesundheitsamt geprüft und mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests beauftragt. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, sich kostenfrei* mittels eines Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Das Testergebnis gilt tagaktuell und ist für die Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen gewöhnlich 24 Stunden gültig.

Der Antigen-Schnelltest, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, erfordert keine Probenvorbereitung und wird direkt an den Testpersonen ausgeführt. Der Test erfolgt, durch geschultes Personal, anhand eines Nasen- oder Rachenabstrichs.

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über wesentliche Regelungen zum PoC-Antigen-Test und die praktische Umsetzung im Testzentrum Ka’Fee Girrbach.

Was sind Antigen Tests?

PoC-Antigen-Tests dienen der Feststellung akuter Infektionen. Sie weisen das Coronavirus SARS-CoV-2 direkt nach. Im Gegensatz zu den bereits bekannten PCR-Tests liefern sie innerhalb kurzer Zeit ein Testergebnis. Für einen PoC-Antigen-Test muss eine Probe von einem Nasen-, Rachen-Abstrich auf einen Teststreifen gegeben werden. Falls das SARS-CoV-2 Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Die leichte Handhabung eines PoC- Antigen-Tests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. Allerdings sind PoC-Antigen-Tests weniger sensitiv (empfindlich) als der PCR-Test, es ist also eine größere Virusmenge notwendig, damit ein PoC-Antigen- Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Dennoch muss ein positives PoC-Antigen-Test-Ergebnis in jedem Fall mittels PCR-Test bestätigt werden, dieser wird über ein vom Gesundheitsamt berechtigtes Testzentrum durchgeführt, welches PCR-Tests anbieten darf. Auch wenn bei einem PoC-Antigen-Test keine 100 prozentige Verlässlichkeit vorliegt, ermöglichen uns diese, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen die Übertragung des Virus zu verhindern.

Wer hat Anspruch auf einen Antigen Test?

Das Corona-Testzentrum Dresden-Striesen sieht PoC-Antigen-Tests grundsätzlich nur für Personen ohne Symptome vor. Symptomatische Personen werden nach der nationalen Teststrategie durch einen PCR-Test getestet. Die Testung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einwilligung des zu Testenden und ist freiwillig.

Benötige ich einen Termin für den Corona Schnelltest?

Wir bieten die Tests sowohl mit als auch ohne Termin an. Sie haben die Möglichkeit während der regulären Öffnungszeiten einen festen Termin zu vereinbaren. Wir halten aber auch ausreichend Kapazitäten für spontane Besucher für Tests ohne Termin bereit. Bei der Anmeldung erfahren Sie dann den genauen Testzeitpunkt.

Um den Kontakt zu anderen Personen zu minimieren, gibt es gesondert ausgewiesene Wartebereiche. Bitte nutzen Sie nur die dafür vorgesehenen Stühle. Wenn Sie zu früh vor Ort sind, bitten wir Sie draußen zu warten.

Die Durchführung der derzeit verfügbaren PoC-Antigen-Tests erfordert einen Abstrich aus dem Nasen- bzw. Rachenraum. Mittlerweile sind auch Spuck- oder Gurgeltests zugelassen. Wir haben uns für einen recht angenehmen und hygienisch vertretbaren Test entschieden, wo der Abstrich im vorderen Nasenbereich erfolgt. Die Abstrichnahme und Testauswertung von PoC-Antigen-Tests wird von hierfür fachlich qualifizierten Beschäftigten unter Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (gemäß Arbeitsschutzvorgaben) durchgeführt. Unter fachlicher Anleitung können Sie die Testung auch selber durchführen. Wir beobachten dann nur die korrekte Probenentnahme für Sie. Die Probe wird anschließend ausgewertet und sobald ein Ergebnis sichtbar ist (nach ca. 15 Minuten), werden Sie direkt informiert:

Ablauf bei der Verwendung von pass4all:

Vor dem Besuch des Corona-Testzentrum:

  • Registrieren Sie sich für den Schnelltest unter schnelltest.pass4all.de
  • Falls noch nicht geschehen, laden Sie die pass4all-App auf Ihr Smartphone
  • Hinterlegen Sie Ihre persönliche Schnelltest-ID in der pass4all-App.

Im Testzentrum:

  • Scannen Sie den QR-Code am Eingang mit der pass4all-App.
  • Zeigen Sie Ihre persönliche Schnelltest-ID (oben rechts in der pass4all-App klicken) und ein Ausweisdokument am Empfang vor.
  • Lassen Sie sich testen und verlassen Sie direkt danach das Schnelltestzentrum wieder. Nach ca. 15 Minuten liegt Ihr Schnelltestergebnis in der pass4all- App vor.

Ablauf ohne pass4all:

Bitte bringen Sie zur Testung mit:

  • Personalausweis bzw. ein anderes gültiges Ausweis-Dokument (Reisepass oder Führerschein)
  • Bitte planen Sie nach der Testung ca. 15 Minuten bis zur Aushändigung der Auswertung ein.

Was passiert, wenn der Test positiv ist?

Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. Dieses wird die Durchführung eines PCR-Tests anordnen, um das Ergebnis des Antigentests abzusichern. Wenn wir Sie über ein positives Testergebnis informiert haben, begeben Sie sich bitte sofort nach Hause in Isolation und kontaktieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt, welches Ihnen das weitere Vorgehen erklärt.

Verknüpfung des Testergebnisses mit der Corona-Warn-App (CWA):

Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, können die Ergebnisse des Tests auch mit der Corona-Warn-App (CWA) verknüpft werden. Erfolgt dieser Hinweis nicht, werden die Daten auch nicht ausgetauscht.

Bei einer Zustimmung zum Datenaustausch mit der Corona-Warn-App (CWA) gelten folgende Datenschutzhinweise:

Sie möchten die Corona-Warn-App („App“) des Robert Koch-Instituts („RKI“) zum Abruf Ihres Testergebnisses eines Antigentests verwenden. Um Ihr Testergebnis über die App abrufen zu können ist es notwendig, dass Ihr Testergebnis von der Teststelle an das Serversystem des RKI übermittelt wird.
Verkürzt dargestellt erfolgt dies, indem die Teststelle Ihr Testergebnis, verknüpft mit einem maschinenlesbaren Code, auf einem hierfür bestimmten Server des RKI ablegt. Der Code ist Ihr Pseudonym, weitere Angaben zu Ihrer Person sind für die Anzeige des Testergebnisses in der App nicht erforderlich. Sie können die Anzeige des Testergebnisses jedoch für sich durch Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums personalisieren lassen.

Der Code wird aus dem vorgesehenen Zeitpunkt des Tests und einer Zufallszahl gebildet. Die Bildung des Codes erfolgt, indem die vorgenannten Daten so miteinander verrechnet werden, dass ein Zurückrechnen der Daten aus dem Code nicht mehr möglich ist.
Sie erhalten eine Kopie des Codes in der Darstellung eines QR-Codes, der durch die Kamerafunktion Ihres Smartphones in die App eingelesen werden kann. Alternativ können Sie den pseudonymen Code auch als Internetverweis erhalten („App Link“), der von der App geöffnet und verarbeitet werden kann. Nur hierdurch ist eine Verknüpfung des Testergebnisses mit Ihrer App möglich. Mit Ihrer Einwilligung können Sie dann Ihr Testergebnis mit Hilfe der App abrufen. Ihr Testergebnis wird automatisch nach 21 Tagen auf dem Server gelöscht.

Wenn Sie mit der Übermittlung Ihres pseudonymen Testergebnisses mittels des Codes an die App-Infrastruktur zum Zweck des Testabrufs einverstanden sind, bestätigen Sie dies bitte gegenüber den Mitarbeitern der Teststelle. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der vorhandenen Pseudonymisierung eine Zuordnung zu Ihrer Person nicht erfolgen kann und daher eine Löschung Ihrer Daten erst mit Ablauf der 21-tägigen Speicherfrist automatisiert erfolgt. Einzelheiten hierzu finden Sie zudem in den »Datenschutzhinweisen« der Corona-Warn-App des RKI. “

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, besprechen Sie die Nutzung der App bitte mit Ihren Eltern oder Ihrer sorgeberechtigten Person.

Corona-Information zu Datenverarbeitungen im Rahmen der TestV, gem. §17 DSG-EKD


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